freier Kitaplatz 01.10.2022

 

Hausordnung Kita „Kleine Mimmi“

 

Unsere Hausordnung ist für alle Kinder und deren Eltern, die unsere Kita besuchen zusammengestellt.

 

Vor Beginn der Eingewöhnung benötigt die Kita ein ärztliches Attest (nicht älter als 7 Tage) und den Nachweis über eine Impfberatung vor erstmaligen Kitaeintritt.

Uns ist es sehr wichtig, dass Eltern sich die Zeit nehmen, die ihr Kind zur Eingewöhnung benötigt! Bei den kleineren Kindern in der Regel ca. 4 Wochen. Näheres erfahren sie bei ihrem Eingewöhnungsgespräch von der Erzieherin.

 

Unsere Kita ist montags bis freitags von 8.00 – 16.00 Uhr. Bitte halten sie sich an die  und  Bedenken sie bei der Abholzeit, dass sie spätestens 5 Minuten vor Schließen der Einrichtung vor Ort sind um ihr Kind anzuziehen.

 

Um den Kindern eine ruhige Frühstücksatmosphäre zu ermöglichen, bitten wir um Verständnis, dass in der Zeit von 8.30 bis 9.00 Uhr keine Kinder angenommen werden. Bis spätestens 8.25 Uhr  sollen bitte alle Kinder (vor dem Frühstück) in der Kita eingetroffen sein um ihnen einen angenehmen Start in den Tag zu ermöglichen. Während der Frühstückszeit wird die Klingel ausgestellt.

 

Die Lern- und Beschäftigungszeit beginnt um 9.30 Uhr. Alle  Kinder bitte bis spätestens 9.25 Uhr in ihren Gruppen eintreffen. (eine spätere Abnahme wird ausschließlich  in Ausnahmefällen, z.B. Arzttermin erfolgen, dieser ist spätestens 1 Tag vorher der Erzieherin mitzuteilen)

 

Spielen ist für die Kinder, wie für die Eltern arbeiten. Deshalb halten wir eine einheitliche Mittagsruhe von 12.30 bis 14.00 Uhr. Mittagskinder können  bis 12.25 Uhr abgeholt werden.

Wenn ihr Kind die Einrichtung mal nicht besucht, bitte rechtzeitig Bescheid sagen - entweder durch Absprache direkt mit den ErzieherInnen oder per Telefon bis 9.00 Uhr unter 030/47 48 59 07.

 

Stellen MitarbeiterInnen der Kindertagesstätte eine Erkrankung und/oder Fieber ab 38° des Kindes fest, sind sie verpflichtet, die Sorgeberechtigten zu informieren und ihr Kind umgehend aus der Kita abholen zu lassen.

 

Bei  ansteckenden Krankheiten (auch bei Verdacht) insbesondere z.B. Kinderkrankheiten, Bindehautentzündung, Windelpilz,Läuse ist die Kita sofort zu benachrichtigen. Bitte hierzu auch Infektionsschutzbelehrung vom zuständigen Gesundheitsamt lesen und Aushänge am Infobrett.

Bei Krankungshäufungen und meldepflichtigen Krankheiten die mit Meldungen beim Jugendamt einhergehen müssen die ErzieherInnen ein ärztliches Attest anfordern.

 

Bei Erkrankung oder Symptome wie Fieber ab 38 Grad darf ihr Kind die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn der darauffolgende Kalendertag symptomfrei war (mindestens 24 h.). Je nach Erkrankung wie Durchfälle und Erbrechen wird laut Anweisung vom Gesundheitsamt wie folgt Verfahren:

„Nach §34Abs.1 IfSG dürfen Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis bzw. einer Magen-Darm Erkankung  erkrankt oder dessen verdächtigt werden, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Die Einrichtung sollte frühestens 2 Tage nach Abklingen der Symptome wieder besucht werden. Personen sind insbesondere während der akuten Erkrankung und mindestens 2 Tage nach Abklingen der Krankheitserscheinungen hoch ansteckungsfähig.“  

 

Medikamente werden von uns nicht verabreicht. Es gibt Ausnahmen wie z.B. bei Notfallmedikamenten (Fieberkrämpfe, Allergien etc.) hier müssen alle rechtlich nötigen Unterlagen vorliegen, sowie eine Einweisung des Teams. Bitte haben sie Verständnis dafür. 

Die Eltern haben die Pflicht den Kindergarten über Verletzungen, Stürze und Unfälle etc., die außerhalb des Kindergartens passiert sind zu informieren. Unfälle auf dem Weg zur Kita oder auf dem Weg Nachhause bitte ebenfalls melden, da hier die Unfallkasse zum Einsatz kommt.

 

Sollte uns innerhalb 10 Tagen keine Entschuldigung vorliegen, behalten wir uns vor, den Platz zum Beginn des Folgemonats zu kündigen.

 

Wir feiern gerne jeden Geburtstag mit allen Kindern. Ihr könnt gerne einen Kuchen oder Naschereien für eine Geburtstagsfeier in der Kita mitbringen. Bitte ohne Nüsse, es liegen Allergien vor!

 

Kinder sind der Witterung entsprechend in die Kita zu bringen. Kinder die nicht entsprechend der Witterung bekleidet sind, so dass sie den Kitaalltag behindern werden von den Erzieherinnen nicht angenommen.  Um Verwechselungen zu vermeiden kennzeichnen sie die Kleidungsstücke und Schuhe. Für jedes Kind, egal welchen Alters, ist Wechselwäsche erforderlich. Kontrolliert bitte die Sachen von Zeit zu Zeit auf Passform und Größe. Bei Verlust haften weder Kita, Träger noch die Angestellten.

 

Bei sommerlichen Temperaturen sind die Kinder mit Sonnenschutz eingecremt in die Kita zu bringen und mit einer Kopfbedeckung die als Sonnenschutz dient.

 

Aus Sicherheitsgründen weisen wir darauf hin, dass den Sicherheitsempfehlungen der Unfallkasse Folge zu leisten ist, d.h. Kordeln, Schnüre und ähnliches aus den Bekleidungsstücken zu entfernen sind. Ketten sollen nicht getragen werden. Sollten sie Kleidungsstücke mit Kordeln oder Schnüre in der Kita anziehen (Mütze,Pullover, Jacke) werden diese ggf. von den Erzieherinnen zur Sicherheit ihres Kindes entfernt.

 

Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Erzieher/innen beginnt mit der persönlichen Übergabe an die ErzieherIn und endet mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Eltern.

Bei Veranstaltungen in der Kita (Feste, Eltercafés) oder außerhalb der Kita (Sommerfeste, Laternenumzug) bzw. ab der Anwesenheit der Eltern in der Einrichtung haben die Eltern die volle Aufsichtspflicht für ihr Kind.

 

Die Gruppenräume und Bäder werden nicht mit Straßenschuhen betreten!!!

 

Die Personalräume und die Küche sowie speziell gekennzeichnete Räume sind durch die Eltern nicht zu betreten (Hygieneschutz)

 

Im Sommer haben wir 3 Wochen Schließzeit. Ab 23.12 (Weihnachtsschließzeit) und Neujahr bleibt unsere Einrichtung geschlossen und an Feiertagen, sowie Brückentagen. In der Kita „Kleine Mimmi“ wird keine Notbetreuung angeboten. Weitere Schließtage z. B. für Teamfortbildungen geben wir rechtzeitig bekannt.

 

Kann die Betreuung des Kindes in den Schließzeiten nicht durch die Familie gewährleistet werden, haben Eltern die Möglichkeit, bei Kindern bis zu 3 Jahren, beim zuständigen Jugendamt, Abt. Tagespflege, rechtzeitig eine Tagespflegestelle für das Kind zu beantragen. Ansonsten sind die Eltern angehalten, sich eine Einrichtung ihrer Wahl für die Schließzeiten zu suchen.

Das Abstellen von Kinderwagen und/oder Fahrrädern im Hausflur ist durch unseren Vermieter leider untersagt. Ihr könnt unsere Aussenfläche in den regulären Öffnungszeiten nutzen. Für Kinderwagen, Fahrräder etc. übernimmt die Einrichtung im Schadensfall oder bei Diebstahl keine Haftung, Betreten der Aussenfläche Dietzgenstraße geschieht auf eigene Gefahr, bei Glatteis und Schnee ist die Fläche nicht zu betreten. 

 

Bitte halten sie die Eingangstür stets verschlossen und nehmen sie keine Post für uns entgegen oder lassen Fremde in die Kita.

 

Aus Rücksicht auf die Hausbewohner ist bitte darauf zu achten, dass die Türen geschlossen werden, so dass etwaigem Diebstahl o.ä. vorgebeugt werden kann.

 

Unnötiger Lärm z.B. lautstarke Auseinandersetzungen, klingeln bei den Nachbarn, oder Türen schlagen sind bitte zu vermeiden. 

 

Unsere  Hausordnung ist verbindlich für alle Eltern und ihre Kinder. Die Erzieherinnen der Einrichtung, sowie der Träger haben Sorge zu tragen, dass die Hausordnung eingehalten wird.

  

 

Kleine Mimmi e.V.

Kita kleine Mimmi  |  mail@kita-kleine-mimmi.de